Die Charge (frz.: Bürde eines Amtes) ist ein „Vorstandsamt“ in einer Verbindung. Anzahl (2-4) und die Bezeichnungen sind je nach Art der Verbindung unterschiedlich. Es gibt: Erstchargierter/Sprecher/Senior als „Vorstandsvorsitzender“ als höchster Repräsentant einer Verbindung mit Richtlinienkompetenz bei der Gestaltung des Bundeslebens. Er leitet auch Kneipen und Kommerse. Des weiteren: Zweitchargierter, Drittchargierter, Consenior/Subsenior, Fechtwart, Schriftführer/Schriftwart/Aktuar/Sekretär, Kassier/Quästor, Fuxmajor. Als Amtskürzel werden Kreuze gebraucht x für Senior, … bzw. FM für Fuxmajor. Jedes Semester werden die Chargen durch den Convent neu besetzt.
Der Amtsinhaber einer Charge wird als Chargierter bezeichnet.
Als Chargieren wird das Auftreten von (meist) drei Mitgliedern einer Verbindung zu besonderen feierlichen Veranstaltungen im Vollwichs bezeichnet. Die Chargierten stellen auch das Präsidium einer Kneipe oder eines Kommerses.